Neue Regelung zur Straßenlandsondernutzung

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat auf Vorlage von Arne Herz eine bis zum Jahresende 2020 befristete Erleichterung der Regularien für die Straßenlandsondernutzung beschlossen, um kurzfristig in der umsatzintensiven Zeit der Sommermonate weitere Flächen für die Außengastronomie auf Gehwegbereichen zur Verfügung stellen zu können.
„Die getroffene Regelung soll der Gastronomie in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit die Möglichkeit geben, zusätzliche Tische und Stühle aufzubauen oder die Abstandsgebote leichter einhalten zu können. Dabei haben wir aber auch die Interessen der Allgemeinheit an einer Passierbarkeit der Gehwege im Auge behalten, zumal Fußgänger ja auch Abstandsregeln einzuhalten haben. Dies ist das, was wir auf Bezirksebene tun können. Ich habe mich aber auch dafür eingesetzt, dass auf Landesebene kurzfristig eine Regelung zu den Gebühren für die Straßenlandnutzung im Sinne der Gastwirte getroffen wird, indem diese erlassen oder erstattet werden. Berlin lebt von seinen Straßencafés und –restaurants. Diese wollen wir damit unterstützen. Ich danke dem Ordnungsamt für seine konstruktive Mitarbeit und dem Bezirksamtskollegium für die Unterstützung", so der stellvertretende Bezirksbürgermeister Arne Herz.

Die aktuelle Pressemitteilung finden Sie hier:
2020-05-13Straßenlandsondernutzung.pdf

Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.296507.php

Herr Frau
Einwilligungserklärung
Datenschutzerklärung
Hiermit berechtige ich die CDU Berlin zur Nutzung der Daten im Sinn der nachfolgenden Datenschutzerklärung.*