BRANDGEFAHR: GRILLVERBOT AUF DEN ÖFFENTLICHEN GRILLPLÄTZEN

PM BA CW

Grillen ist vorerst auch auf dem Grillplatz am Goslarer Ufer untersagt. Bild: BACWGrillen ist vorerst auch auf dem Grillplatz am Goslarer Ufer untersagt. Bild: BACW

ufgrund der lang anhaltenden Trockenheit wird ab Dienstag, 9. August 2022, bis auf Weiteres das Grillen auf den offiziellen Grillplätzen in Charlottenburg-Wilmersdorf untersagt.

Es handelt sich dabei um: • Grillplatz Goslarer Ufer (Charlottenburg) • Grillplatz Rudolf-Mosse-Platz (Wilmersdorf) • Grillplatz Württembergische Straße (Wilmersdorf)

Der Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Soziales Arne Herz begründet als urlaubsbedingter Stellvertreter für den Umweltstadtrat die Entscheidung wie folgt: „Natürlich weiß ich, dass das Grillen auf den öffentlichen Grillplätzen ein weit verbreitetes Freizeitvergnügen ist und deswegen ist uns die Entscheidung auch nicht leichtgefallen. Die Gefahr für einen Brand, z.B. durch Funkenflug oder die nicht komplett gelöschte Glut, sind jedoch bei den weiterhin hohen Temperaturen und anhaltender Trockenheit zu groß. Gerade die aktuellen Geschehnisse im Grunewald sollten uns Vorsicht walten lassen.“

Auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hatte bereits in einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2022 (https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1217161.php) auf die Einhaltung des Grillverbots und die damit einhergehende Waldbrandgefahr Bezug genommen. Sobald sich die Gefahrenlage beruhigt hat, wird das Grillverbot wieder aufgehoben.

Zu beachten ist, dass gemäß § 6 Grünanlagengesetz in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ein generelles Grillverbot besteht. Aktuelle Informationen finden sich unter: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechen/gruenflaechen/ 

Herr Frau
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