Vorhabenbezogener Bebauungsplan 4-82 VE „Trabener Straße“

Abbildung: Luftbild 2020, Quelle: FISbroker Digitale farbige TrueOrthophotosAbbildung: Luftbild 2020, Quelle: FISbroker Digitale farbige TrueOrthophotos

Die planungsrechtliche Grundlage für das Bauvorhaben auf dem Grundstück „Trabener Straße 2“ im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Grunewald, bildet der rechtswirksame Bebauungsplan IX-194.

Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-82 VE ist der vorgesehene Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit integriertem nicht großflächigem Einzelhandelsbetrieb im Erdgeschoss. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Errichtung eines nicht großflächigen Einzelhandelsbetriebs im Erdgeschoss und die Errichtung von 20 Wohneinheiten in den darüberliegenden Geschossen vorgesehen.

Diese Planung ist auf Grundlage des geltenden Planungsrechts nicht genehmigungsfähig. Vor diesem Hintergrund besteht ein Erfordernis nach §1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, um die geordnete städtebauliche Entwicklung im Geltungsbereich zu gewährleisten. Da im vorliegenden Fall aufgrund der geringen Grundfläche des Vorhabens die Anforderungen des § 13a BauGB erfüllt sind, erfolgt die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“.

Den Aufstellungsbeschluss zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 gefasst.

Das Flugblatt finden Sie hier.

Herr Frau
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