Dialogveranstaltung zur Berliner Gesetzesinitiative „Gutes Leben im Alter“
„Gutes Leben im Alter“ stand im Mittelpunkt einer Dialogveranstaltung, zu der Arne Herz, Stadtrat für Bürgerdienste und Soziales und der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) am Montag, 6. Februar 2023, ins Rathaus Charlottenburg eingeladen hatten. Teilgenommen haben neben der bezirklichen Seniorenvertretung, Mitglieder der die BVV-Fraktionen, Akteure aus dem Bereich der sozialen Infrastruktur sowie Mitarbeiter der bezirklichen Sozial-und Gesundheitsverwaltung, um Einschätzungen zur Lebenssituation älterer Menschen in Charlottenburg-Wilmersdorf auszutauschen, den Entwurf des Landesseniorenbeirats Berlin (LSBB) zu diskutieren und Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Sozialstadtrat Arne Herz:
„Ich unterstütze die Bemühungen des Landesseniorenbeirates sehr, ein Altenhilfestrukturgesetz auf den Weg zu bringen, das alle Angebote und Leistungen, die der Staat auf dem Gebiet der Hilfe für ältere Menschen anbietet, bündeln und damit vor allem festschreiben soll. Damit verbunden ist dann die Übersichtlichkeit, Vergleichbarkeit und Verbindlichkeit, damit den Bezirken die finanziellen Mittel zur Umsetzung auch zufließen. Für dieses Engagement danke ich dem LSBB sehr. Altersarmut und Alterseinsamkeit geht uns alle an und in einer älter werdenden Gesellschaft nimmt beides rapide zu. Nicht erst die besonderen weltpolitischen Umstände und Preissteigerungen haben beides verstärkt. Wir brauchen wieder mehr Begegnungsorte, Beratungsunterstützung, Ausbau der bezirklichen Seniorenservicestellen und allgemein auch klar festgeschriebene gesetzliche Leistungen für bedürftige ältere Menschen. Die Infrastruktur, die um die Jahrtausendwende eingespart wurde, müssen wir wieder aufbauen oder ausbauen. Gutes Leben im Alter sollte eine Selbstverständlichkeit sein, denn von diesen Menschen wurde unsere Republik aufgebaut oder eine Lebensleistung schon erbracht. Davon profitieren alle Altersgruppen, ganz abgesehen davon, dass das Ehrenamt bei den Über-60-Jährigen besonders stark ausgeübt wird. Ohne all diese Leistung der älteren Menschen könnte dieser Staat und unsere Gesellschaft gar nicht existieren. Danken wir es ihnen auch in adäquater Weise!“
Der LSBB setzt sich seit Anfang 2020 dafür ein, im Rahmen der Gesetzesinitiative „Gutes Leben im Alter“ Leistungen der Altenhilfe gemäß Paragraph 71 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) verbindlich zu regeln und bereitzustellen. Dadurch soll vor allem von Armut betroffenen Menschen ermöglicht werden, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zur stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse zu erlangen. Der Paragraph 71 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) umfasst dabei neben individuellen Leistungen, wie persönliche Beratungsangebote, auch strukturelle Leistungen, wie die Einrichtung von Freizeit- und Begegnungsstätten. Vom Senat wurden Landesmittel für einen Dialogprozess bereitgestellt, um Fachpersonal aus den Bezirken den Entwurf eines neuen Altenhilfestrukturgesetzes vorzustellen.