Keine Sondernutzungsgebühr für Schankvorgärten

bis 31. Dezember 2020

„Das Fortbestehen vieler Gastronomiebetriebe ist unmittelbar bedroht. Es ist mir ein großes Anliegen, die vielen Straßencafés, Restaurants und sonstigen Gaststättenbetriebe in Charlottenburg-Wilmersdorf auch weiterhin zu erhalten, da sie wesentlich zum Flair unseres Citybezirks beitragen. Deswegen werden wir in unserem Bezirk bis zum 31. Dezember 2020 von der Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie absehen."
Die Berliner Gastronomie ist durch die Corona-Krise wirtschaftlich besonders hart betroffen. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat bereits Regelungen für eine zeitlich befristete räumliche Ausdehnung der Schankvorgärten beschlossen. Zusätzlich hat der für Ordnungsangelegenheiten zuständigen Bezirksstadtrat Arne Herz jetzt entschieden, dass auch die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie rückwirkend ab Beginn der Corona-Krise Mitte März bis zum 31. Dezember 2020 erlassen werden.

Die aktuelle Pressemitteilung finden Sie hier:
2020-05-29-Sondernutzung_für_Außengastronomie.pdf
Herr Frau
Einwilligungserklärung
Datenschutzerklärung
Hiermit berechtige ich die CDU Berlin zur Nutzung der Daten im Sinn der nachfolgenden Datenschutzerklärung.*